Für Zahlungsunwillige

Zahlungsmoral

Ein mühseliges Thema.
Ich finde Nein, darum ist Vorkasse weiterhin kein Thema. Wer will kann aber Via Paypal oder Banküberweisung eine Vorauszahlung leisten.

Was mach ich denn mit der Zahlungsunwilligen Kundschaft die es dabei zu einem Teil darauf absieht sich unrechtmässig zu bereichern. Solche Kunden werden als sogenannte Konsumenten noch Geschütz und uns Händlern werden die Hände gebunden. Darum hat Stoecklin Aprovital sich dazu entschlossen, prinzipiell 2 mal zu Mahnen. Eine erste Mahnung mit zusätzlich CHF. 10.00 Bearbeitungsgebühr und eine 2e Mahnung mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF. 15.00. Die Mahnungen erfolgen schriftlich zugleich wird der Status der Bestellung auf Erste Mahnung oder Zweite Mahnung gesetzt , E-Mail oder Schriftlich erfolgen. Wird nach der 2en Mahnung, die Zahlungsfrist von 14 Tagen nicht genutzt erfolgt umgehend die Betreibung.

Diese geänderte Handhabung beim Zahlungsverzug dient dem Schutz der Kunden die korrekt und rechtzeitig ihre Zahlung vornehmen. Eine Zahlungserinnerung reicht dabei völlig aus, da es sich dann nur um ein reines Versäumnis handelt.

 Wir glauben an die Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit unserer Kunden. Und wir möchten unsere Kunden bezüglich der Bezahlung so behandeln wie wir, bei Problemen mit den Startsets, den nötigen willen für eine Ersatzleistung und aber auch mit viel Kulanz dem Kunden entgegenkommen.


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